Hartz IV künftig schneller für EU-BürgerInnen? | Drucken |
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Der Europäische Gerichtshof hat den Weg dafür freigemacht, dass EU-BürgerInnen zukünftig schneller Hartz-IV-Leistungen erhalten können. Hierfür genüge nämlich, dass der/die Betroffene “während eines angemessenen Zeitraumes tatsächlich eine Beschäftigung in dem Mitgliedsstaat gesucht hat”. Zwar könne ein Mitgliedsstaat Sozialhilfeleistungen für andere StaatsbürgerInnen ausschließen - aber das Arbeitslosengeld II ist lt. Gesetzeswortlaut eben eine Leistung zur Integration in den Arbeitsmarkt.

(Eine aktuelle Meldung aus dem ArmutsBlog.de)

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 21. Juli 2010 um 20:35 Uhr
 
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