| Obdachlos: Duschen trotz Hausverbot? | | Drucken | |
Ich habe eine Bekannte namens Tatjana, die immer mal wieder auf der Straße unterwegs ist. Ob sie aktuell obdachlos ist, kann ich nicht sagen, sicher war sie es. Am 6.9.2011 schrieb "tatjana": Darf man in einer Einrichtung Duschen, auch wenn man Hausverbot hat? Würde mich wirklich interessieren. Tatjana Darauf antwortete ich ihr: Tatjana, das Problem kommt mir bekannt vor. Dazu meine Einschätzung: a) Hausverbot ist Hausverbot, wenn es formal richtig ausgeprochen und sachlich gerechtfertigt ist, ist es schwer, dagegen anzukommen. Auch wenn so ein Hausverbot oftmals nur ausgesprochen wird, um sich unbequeme Kunden vom Hals zu halten oder weil die Leute schlichtweg überfordert sind. b) Wenn es ein berechtigtes Interesse gibt, in definierbaren Sonderfällen das Haus dennoch zu betreten, muss das artikuliert werden. Das Abholen von Unterlagen könnte so ein Fall sein. Ob Duschen dazugehört - kann ich nicht beurteilen. c) Versuche doch, einen "Transit" zu beantragen, im Sinne, dass Du konkret sagst und begründest, warum Du dort duschen willst und wann Du das zu tun gedenkst und dass Du abgesehen davon das Hausverbot akzeptierst. Wenn das sachlich nachvollziehbar ist, könntest Du eine Chance haben. Gruss Stefan PS: Hat sich dann denn das Hausverbot gelohnt? Ich meine, hast Du wenigstens anständig randaliert?
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 06. September 2011 um 17:43 Uhr |


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